Freitag, 9.Juni 2023

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Bürgerberatung am 7. Dezember in der Erfurter Gedenkstätte Andreasstraße

Der Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) führt am Donnerstag, dem 7. Dezember, zwischen 12:00 und 18:00 Uhr in der Erfurter Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße (Andreasstraße 37a) gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) eine Außensprechstunde durch. Die Ansprechpartner für Interessierte und Betroffene sind Thomas Heinemann (ThLA) und Sylvia Lechner (BStU).

Thomas Heinemann berät vor Ort zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen, die zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden:

1. Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. (Einweisung Psychiatrie oder Anordnung zur Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche).

2. Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.

3. Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis). Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, einen Nachteilsausgleich in der Rente zu ermöglichen und soziale Ausgleichsleistungen (z. B. „Opferrente“) in Anspruch zu nehmen.

Sylvia Lechner (BStU) gibt Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht. Auch Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und über die Arbeit der Behörde werden gerne beantwortet.

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Gelb: Zwangsaussiedlungen 1952
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Rot: Zwangsaussiedlungen in mehreren Jahren

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Kontakt

Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)

Postfach 90 04 55 | 99107 Erfurt

Tel.: 0361 57 3114-951
Fax: 0361 57 3114-952
E-Mail:  info@thla.thueringen.de

Der Landesbeauftragte auf Facebook:

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Bundesstiftung Aufarbeitung

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur trägt zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR bei.

www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

der bundesbeauftragte

Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

www.BStU.bund.de

Cover Gerbergasse18 Heft 93