Im Jahr 2016 wurden 48.634 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) gestellt. (In 2015: 62.544). Insgesamt sind damit seit Beginn der Möglichkeit, Einsicht in die eigenen Stasi-Akten zu nehmen, mehr als 3,1 Millionen An-träge von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz trat am 29. Dezember 1991 in Kraft. Am 2. Januar 1992, vor 25 Jahren, konnten die ersten persönlichen Akteneinsichten beginnen. Seitdem sind insgesamt 7.107.919 Anträge beim BStU eingegangen.
Von den knapp 61 Kilometern Akten, die in den Dienstzimmern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Winter 1990 gesichert wurden, sind mittlerweile 56 Kilometer erschlossen. Die vom MfS archivierten Unterlagen im Umfang von 51 Kilometern werden mit Hilfe der MfS-Findmittel recherchiert. Von den vom BStU erstellten Recherchehilfen sind nun 230 Findmittel im Online-Portal ARGUS beim Bundesarchiv (www.argus.bstu.bundesarchiv.de) nutzbar. Sie enthalten 70.643 Titelangaben und 18.000 Digitalisate von Schriftgut sowie 8.750 Minuten Tonaufzeichnungen. Auch die seit Januar 2015 online gestellte Stasi-Mediathek (www.stasi-mediathek.de) ermöglicht einen Einblick in Stasi-Unterlagen, mit 480 Dokumenten auf 3.360 Einzelseiten , 535 Fotos, 31 Videos und 16 Audio-Sequenzen.