Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, dass für die Entschädigung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter in den kommenden Jahren insgesamt 50 Mio. € bereitgestellt werden sollen (2016: 20 Mio. €, Verpflichtungsermächtigung für 2017 und 2018: jeweils 15 Mio. €). Personen, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- und Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, soll ohne Anerkennung einer Rechtspflicht / eines Rechtsgrundes als humanitäre Geste ein symbolischer finanzieller Anerkennungsbetrag gewährt werden. Einzelheiten regelt das Bundesinnenministerium in einer Richtlinie, die der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf.