Reisebeihilfen für den Besuch von Thüringer Gedenkstätten
Für eintägige Fahrten (ohne Übernachtung) zu Thüringer Gedenkstätten und Erinnerungsorten für die Opfer totalitärer Gewaltherrschaft (Merkblatt) können Reisebeihilfen beantragt werden.
Die Reisebeihilfen (Fahrtkostenzuschuss) werden vorrangig für Thüringer Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9 gewährt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können weitere Klassenstufen berücksichtigt werden. Die rückwirkende Bezuschussung einer Fahrt, die bereits stattgefunden hat, ist ausgeschlossen (Refinanzierungsverbot). Vor Entscheidung über eine Reisebeihilfe (Zusendung Bescheid) darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Beginn bedeutet z. B. kostenwirksame Planungsarbeiten, Zustimmung zu Beförderungsangeboten, Abschluss von Beförderungsverträgen. Der vollständige Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.