Freitag, 9.Juni 2023

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Reisebeihilfen für den Besuch von Thüringer Gedenkstätten

Für eintägige Fahrten (ohne Übernachtung) zu Thüringer Gedenkstätten und Erinnerungsorten für die Opfer totalitärer Gewaltherrschaft (Merkblatt) können Reisebeihilfen beantragt werden.

Die Reisebeihilfen (Fahrtkostenzuschuss) werden vorrangig für Thüringer Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9 gewährt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können weitere Klassenstufen berücksichtigt werden. Die rückwirkende Bezuschussung einer Fahrt, die bereits stattgefunden hat, ist ausgeschlossen (Refinanzierungsverbot). Vor Entscheidung über eine Reisebeihilfe (Zusendung Bescheid) darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Beginn bedeutet z. B. kostenwirksame Planungsarbeiten, Zustimmung zu Beförderungsangeboten, Abschluss von Beförderungsverträgen. Der vollständige Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen.

Weitere Informationen, den entsprechenden Antrag auf Reisebeihilfen und ein zugehöriges Merkblatt finden Sie hier. 

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Zwangsaussiedlungen in Thüringen

Diese interaktive Karte zeigt über 200 Orte in Thüringen, die von Zwangsaussiedlungen betroffen waren. Klicken Sie auf die Markierungen, um mehr zu erfahren. 

Legende: 
Gelb: Zwangsaussiedlungen 1952
Orange: Zwangsaussiedlungen 1961
Rot: Zwangsaussiedlungen in mehreren Jahren

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Kontakt

Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)

Postfach 90 04 55 | 99107 Erfurt

Tel.: 0361 57 3114-951
Fax: 0361 57 3114-952
E-Mail:  info@thla.thueringen.de

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