Der Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) führt heute zwischen 12:00 und 18:00 Uhr in der Erfurter Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße (Andreasstraße 37a) gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) eine Außensprechstunde durch. Die Ansprechpartner für Betroffene und Interessierte sind Thomas Heinemann (ThLA) und Sylvia Lechner (BStU).
Thomas Heinemann berät vor Ort zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen, die zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden:
1. Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. (Einweisung Psychiatrie oder Anordnung zur Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche).
2. Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
3. Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis). Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, einen Nachteilsausgleich in der Rente zu ermöglichen und soziale Ausgleichsleistungen (z.B. „Opferrente“) in Anspruch zu nehmen.
Sylvia Lechner (BStU) gibt Bürgerinnen und Bürgern am 26. Juni außerdem die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht. Auch Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und über die Arbeit der Behörde werden gerne beantwortet.