Der Schutz der Menschenwürde ist Staatsaufgabe und Staatsverpflichtung. Es war die Diktaturerfahrung einiger Mütter und Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die zu dieser fundamentalen Staatsdefinition führte. Nie wieder sollte der „Normenstaat“ durch einen „Maßnahmenstaat“ (so Ernst Fraenkel) ersetzt werden. In der politischen Bildung wird die Sensibilisierung für die Menschenwürde mit der Erinnerung an die Folgen des Allmachtswahns von Diktatoren und der „Überflüssigmachung des Menschen als Menschen“ (Hannah Arendt) verbunden. Menschen, die sich nicht mit dem Unrechtsstaat gemein machten und dafür Diskriminierung, Verfolgung und Verlust ihrer Heimat in Kauf nahmen, sind eine bleibende Inspirationsquelle unseres Rechtsstaates. Umso wichtiger ist es, dass wir sie nicht als Bittsteller behandeln, sondern ihnen nach der nötigen Rehabilitierung auch eine angemessene Entschädigung zuerkennen.
In letzter Zeit wurden immer wieder Härtefallfonds für verschiedenste Opfergruppen ins Gespräch gebracht, um deren heutige wirtschaftliche Situation zu verbessern. Es scheint, dass dabei die im Koalitionsvertrag benannten verfolgten Schüler aus dem Blick geraten. Deren Rentenbiografie wurde von Arbeitsbeginn an beeinflusst, von den laufenden Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG sind sie ausgeschlossen. Ein Härtefallfonds kann hier weder Abhilfe für die erlittene Benachteiligung leisten, noch eine angemessene Anerkennung und Würdigung (wie für die Rehabilitierungsgesetzgebung durch den Einigungsvertrag vorgegeben) sein. Deshalb empfiehlt der Landesbeauftragte nicht nur die Entfristung der Gesetze zur Rehabilitierung der SED-Opfer, sondern fordert auch, die Angemessenheit der Entschädigungen für die anerkannten Verfolgungsgruppen aus den Rehabilitierungsgesetzen zu überprüfen.
Da unter politischer Verfolgung auch die Angehörigen zu leiden hatten, sollte auch die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“, die ausdrücklich mitbetroffene Hinterbliebene unterstützt, gestärkt werden.