Donnerstag, 30.März 2023

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In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort lebten, leiden noch heute an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, rufen der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben.
Qualifizierte Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen persönlich bei der Schilderung und Bearbeitung der Erlebnisse und der Anmeldung zur Stiftung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale. Diese soll die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten. Betroffene, die während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung in erheblichem Umfang gearbeitet haben, ohne dass die Einrichtung dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, können unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten. Eine Meldung für ein Beratungsgespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Ab 1. September 2017 haben Betroffene der Stiftung Anerkennung und Hilfe in Thüringen die Möglichkeit, sich für ein Beratungsgespräch sowie Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in einer Anlauf- und Beratungsstelle anzumelden. Die Anlauf- und Beratungsstelle in Thüringen ist im Sozialministerium angesiedelt:

Ansprechpartner:
Manuel Schmidt (Leiter), Nadine Böttger (Beraterin), Thomas Bähr (Berater)

Tel.: 0361 / 573811-260
Fax: 0361 / 573811-820
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefonsprechzeiten: 
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Adresse: Werner-Seelenbinder-Straße  6, 99096 Erfurt

 

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Zwangsaussiedlungen in Thüringen

Diese interaktive Karte zeigt über 200 Orte in Thüringen, die von Zwangsaussiedlungen betroffen waren. Klicken Sie auf die Markierungen, um mehr zu erfahren. 

Legende: 
Gelb: Zwangsaussiedlungen 1952
Orange: Zwangsaussiedlungen 1961
Rot: Zwangsaussiedlungen in mehreren Jahren

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Kontakt

Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)

Postfach 90 04 55 | 99107 Erfurt

Tel.: 0361 57 3114-951
Fax: 0361 57 3114-952
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Der Landesbeauftragte auf Facebook:

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Bundesstiftung Aufarbeitung

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur trägt zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR bei.

www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

der bundesbeauftragte

Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

www.BStU.bund.de

Cover Gerbergasse18 Heft 93