Beim Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.09.2017 die Stelle als Bürosachbearbeiter/in unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist die Außenstelle des Landesbeauftragten in Suhl.
Die Aufgaben des Landesbeauftragten ergeben sich aus dem Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz. Danach obliegt dem Landesbeauftragten insbesondere die Beratung von Menschen, die von der Verfolgung zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone sowie der DDR unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Ferner nimmt er für das Land die Aufgaben gemäß § 38 StUG wahr. Er berät die öffentlichen Stellen des Landes und trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen, insbesondere der SED-Diktatur, aufzuklären. Der Landesbeauftragte unterstützt die Arbeit der Opferverbände, Haftgedenkstätten, Grenzlandmuseen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Landes, welche der Aufarbeitung der SED-Diktatur dienen und arbeitet mit dem "Thüringer Geschichtsverbund – Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" vertrauensvoll zusammen.
Das Aufgabengebiet umfasst
- die Durchführung von Beratungen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sowie einfacher Beratungen nach den Rehabilitierungsgesetzen,
- die Organisation von Veranstaltungen wie Buchlesungen, Referentenvorträgen und Opfertreffen,
- die Organisation von Info-Veranstaltungen für Schüler,
- die Erstellung kleinerer Pressemitteilungen sowie
- die Ausübung allgemeiner Sekretariatsarbeiten.
Die Bewerber/innen müssen Interesse an der Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und an der Bereinigung von Unrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie der Abteilung 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei (K 1) der ehemaligen DDR haben. Dieses Interesse sollte durch eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Organisation, die sich der geschichtlichen Aufarbeitung oder der Opferberatung widmet, nachgewiesen werden. Die Bereitschaft, sich in die Materie der SED-Unrechts-Bereinigungs-Gesetze einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.
Zur Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben sind insbesondere nachgewiesene gute Kenntnisse der DDR-Geschichte, nachgewiesene Kenntnisse über die Methoden und Arbeitsweise des Staatssicherheitsdienstes und der K 1, Erfahrung im Umgang mit Schülern, Erfahrung und nötige Sensibilität im Umgang mit Opfern sowie nachgewiesene Erfahrung in der psycho-sozialen Beratung erforderlich. Die Bewerber/innen sollten darüber hinaus zum eigenständigen Arbeiten befähigt, gleichzeitig aber auch teamfähig sein. Kreativität sowie Computer-Kenntnisse in Word, Excel und Access sind erforderlich. Die Bewerber/innen müssen die persönliche Eignung für eine Tätigkeit beim ThLA besitzen. Sie dürfen weder für den Staatssicherheitsdienst – sei es hauptamtlich oder als inoffizielle/r Mitarbeiter/in – noch – als inoffizielle/r Mitarbeiter/in – für die K1 tätig gewesen sein. Insoweit erfolgt eine Überprüfung nach § 19 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 Ziff. 7c), 21 Abs. 1 Ziff. 7c) Stasi- Unterlagen-Gesetz.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Für die Stellenbesetzung steht eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TV-L zur Verfügung. Bewerbungen ehemals politisch Verfolgter werden begrüßt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung an den
Thüringer Landtag
Personalreferat
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
zu richten. Letztmöglicher Eingang in der Poststelle des Landtags ist der 30.06.2017, 12.00 Uhr.