Forschung zum verfehlten Umgang mit NS-Verbrechen in der DDR
„Die Nazis waren doch alle im Westen“ – dies ist und war häufig die landläufige Meinung über den Verbleib nationalsozialistischer Täter, Führungspersönlichkeiten und Mitläufer nach dem Zweiten Weltkrieg. Waren aber wirklich alle belasteten Personen, die sich in der SBZ und der DDR aufhielten, von der Sowjet- und der DDR-Justiz ihrer gerechten Strafen zugeführt worden oder frühzeitig in den Westen gegangen? Gab es in den Biografien manches Ostdeutschen doch braune Flecken?
„Der verordnete Antifaschismus bzw. der DDR-Gründungsmythos, dass Alt-Nazis nur im Westen sitzen, hat der (juristischen) Aufarbeitung geschadet. Vertuschungsmaßnahmen und inkonsequente Strafverfolgung waren keine Seltenheit“, erklärt Dr. Matthias Wanitschke, Referent für politische Bildung beim Thüringer Landesbeauftragten.
Gemeinsam mit Medizinhistorikerin PD Dr. Susanne Zimmermann hatte Wanitschke in diesem Zusammenhang zum Thema Kindereuthanasie im Dritten Reich und der Rolle verantwortlicher Ärzte in der DDR geforscht.
Anhand konkreter Fälle aus der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt im thüringischen Stadtroda zeigt sich, wie funktional die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der DDR geschah. In den 1960er Jahren hatte die Staatssicherheit Indizien gefunden, die dort tätige Ärzte für die NS-Kindereuthanasie verantwortlich machte. Eine juristische Verfolgung wurde jedoch verhindert. Bis 1945 betrieb das heutige Klinikum Stadtroda im „Dritten Reich“ eine sogenannte „Kinderfachabteilung“.
„Der SED-Staat wusste, dass die DDR-Ärzte Dr. med. Johannes Schenk, Dr. med. Margarete Hielscher, Prof. Dr. med. Rosemarie Albrecht und der Oberpfleger Hermann Geithe in die Verbrechen der Kindereuthanasie verstrickt waren. Weil eine prozessuale Klärung der Indizien letztlich auch SED-Genossen belastete und den SED-Gründungs-Mythos in Frage stellte, wurde das Belastungsmaterial archiviert und seinerzeit nicht zur juristischen Aufarbeitung genutzt“, erklärt Wanitschke weiter.
Im Zuge des Films „Nazikarrieren in der DDR?“ von Christian Schulz und Claudia Gründer wird anhand dieses und weiterer Beispiele die Vergangenheit des „einzigen antifaschistischen deutschen Staates“ beleuchtet und auf seinen tatsächlichen Umgang mit Alt-Nazis, NSDAP-Mitgliedern, Mitläufern bis hin zu Kriegsverbrechern untersucht. Der Film ist hier auf MDR online abrufbar.