Es begann alles mit dem Beitritt des ersten Ostblockstaates zur Genfer Flüchtlingskonvention. Sie trat in Ungarn am 12. Juni 1989 in Kraft. Ungarn wählte diesen Schritt, da mehrere Tausend Rumänen in das Land geflohen waren - bis November 1989 waren es 24.000. Mit dem vollzogenen Beitritt mussten sie nicht mehr nach Rumänien zurückkehren und Ungarn war zugleich sicheres Herkunftsland geworden.
Am Tage nach dem Inkrafttreten der Flüchtlingskonvention begannen in Budapest die Verhandlungen am Runden Tisch zwischen Regierung und Opposition. Eine Forderung der Opposition war der Abbau der Grenzbefestigungen. Dieser erfolgte demonstrativ schon 14 Tage später. Eine Flucht über die Grenze war jedoch weiterhin lebensgefährlich- auch für zahlreiche DDR-Bürger. 1988 glückte mehr als 200 Menschen aus der DDR die Flucht über die ungarische Grenze, knapp 400 wurden jedoch verhaftet und an die DDR ausgeliefert. Zwar wurden ab Mitte Juli 1989 Flüchtlinge nicht mehr in die Herkunftsländer abgeschoben, die DDR-Bürger hatten allerdings in Ungarn kein Asyl beantragt und somit behandelte die Németh-Regierung sie als Urlauber. Das war bei den Besetzern der bundesdeutschen Botschaft jedoch nicht möglich. In der Folge musste die deutsche Botschaft mit 180 Besetzern geschlossen werden. Nach einem tödlichen Unfall an der Grenze beschloss die ungarische Regierung schließlich, die Botschaftsbesetzer auszufliegen. Da erklärte der erste Mann der SED: „Den Sozialismus in seinem Lauf – so sagt man bei uns immer – halten weder Ochs noch Esel auf.“ Doch die Tage des Eisernen Vorhangs waren gezählt. Nachdem die Aufnahme der Flüchtlinge durch die Bundesrepublik geklärt war, wurde in der Nacht zum 11. September 1989 die ungarische Grenze gen Westeuropa geöffnet. Internationale Verträge hatten dafür den Weg gebahnt.