Ab 1. August 2016 können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einmalig eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Zweck dieser einmaligen Sonderleistung ist die Anerkennung des schweren Schicksals von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg (1. September 1939 bis 1. April 1956) für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 (Ausschlussfrist) an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, zu richten.
Weitere Informationen zu den Antrags-, Anerkennungs- und Auszahlungsmodalitäten erhalten Sie hier auf der Webseite des Bund der Vertriebenen oder direkt über die Bekanntmachung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) des Bundesministeriums des Innern vom 7. Juli 2016, abrufbar über diesen Link.