Am 27. Januar sollte im Thüringer Landtag über ein Gesetz entschieden werden, wonach Landtagsabgeordnete, die für die Stasi willentlich und wissentlich tätig waren, zukünftig nicht mehr als parlamentsunwürdig gelten sollen. Der Landesbauftragte sprach sich nicht nur gegen diese Gesetzesänderung aus, sondern forderte vielmehr eine Ausweitung der Unwürdigkeitsprüfung auf frühere hauptamtliche Parteisekretäre von SED und Blockparteien. Einen Kommentar von Gerlinde Sommer zur Diskussion finden Sie hier auf Thüringische Landeszeitung Online.
Da die Koaltion sich letzlich in der Abschaffung der Bewertung "parlamentsunwürdig" nicht einigen konnte, stimmte der Landtag einstimmig gegen die Gesetzesänderung (Kommentar Elmar Otto in der TLZ)