Der Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) führt am Dienstag, den 5. November zwischen 12:00 und 18:00 Uhr in der Erfurter Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße (Andreasstraße 37a, 99084 Erfurt) in Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) einen Bürgerberatungs- und Informationstag durch. Die Ansprechpartner für Betroffene und Interessierte sind Matthias Morawski (ThLA) und Mitarbeiter*innen des BStU.
Beratungs- und Gesprächsangebot
Matthias Morawski informiert Betroffene und deren Angehörige und Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Er berät und unterstützt bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Das Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienst-verweigerung). Ebenso können politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat, rehabilitiert werden (Einweisung in die Psychiatrie oder die Anordnung zur Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche).
Das Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Erklärung oder der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Das Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs bei politisch motivierten Eingriffen in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst sind auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung wegen politischer oder religiöser Überzeugungen, Entzug der Gewerbeerlaubnis/Seefahrtsbuch).
Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen (z.B. „Opferrente“) in Anspruch zu nehmen.
Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden.
Der Bundesbeauftragte gibt Bürgerinnen und Bürgern am 5. November außerdem die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht. Auch Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und über die Arbeit der Behörde werden gerne beantwortet.