Heute wurde die Gesetzesnovelle der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze durch den Bundestag in Berlin verabschiedet. Sie beinhaltet deutliche Verbesserungen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR. Der Landesbeauftragte Dr. Peter Wurschi begrüßt den Beschluss.
„Die deutliche Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist ein wichtiger Schritt zur individuellen Anerkennung persönlichen Leids und erfahrenen Unrechts von politisch Verfolgten der DDR. Die Befristung ist aufgehoben und lange geforderte breitere Zugänge zu Rehabilitierung und Ausgleichsleistungen wurden geschaffen. Im Besonderen für verfolgte Schüler; sie können zukünftig Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Anspruch nehmen“, erklärt der Landesbeauftragte dazu. „Mit der Herabsetzung der Voraussetzung zum Erhalt der sogenannten Opferrente von 180 auf 90 verbüßte Hafttage wird außerdem das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz im Sinne vieler politischer Häftlinge der DDR verbessert“, so Dr. Peter Wurschi weiter.
Die Novelle (Bundesdrucksache 19/10817) beinhaltet im Überblick folgende Änderungen:
• Antragsentfristung der Rehabilitierungsgesetze
• Erhöhung der Opferrente von 300 auf 330 Euro monatlich
• Anhebung der Ausgleichsleistungen von 214 auf 240 Euro monatlich
• Voraussetzung der 180-Tage-Haft für Erhalt von „Opferrente“ und Ausgleichszahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird auf 90-Tage herabgesetzt
• Verfolgte Schüler erhalten Zugang zu Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
• Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkinder; Herabsetzung der Hürden für eine Rehabilitierung und Entschädigung
• Rehabilitierung bisher nicht entschädigter Opfer staatlicher Zersetzungsmaßnahmen und Zugang zu einmaliger Ausgleichsleistung in Höhe von 1.500 Euro
• Ermöglichung der Forschung in Adoptionsakten zur Überprüfung politisch motivierter Adoptionsvermittlungen