Der Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) führt am Dienstag, den 21. Mai zwischen 12:00 und 17:00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen (Sitzungsraum 118 / Ratssaal 119, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen) in Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) einen Bürgerberatungs- und Informationstag durch. Die Ansprechpartner für Betroffene und Interessierte sind Matthias Morawski (ThLA) und Mitarbeiter*innen des BStU.
Matthias Morawski informiert Betroffene und deren Angehörige/Hinterblieben zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Er berät und unterstützt bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Das Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehrdienst-verweigerung). Ebenso können politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat, rehabilitiert werden (Einweisung in die Psychiatrie oder die Anordnung zur Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche).
Das Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Erklärung oder der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Das Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs bei politisch motivierten Eingriffen in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst sind auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung wegen politischer oder religiöser Überzeugungen, Entzug der Gewerbeerlaubnis/Seefahrtsbuch).
Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen (z.B. „Opferrente“) in Anspruch zu nehmen. Nach derzeitiger Rechtslage können Anträge noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden.
Der Bundesbeauftragte gibt Bürgerinnen und Bürgern am 21. Mai außerdem die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht. Auch Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und über die Arbeit der Behörde werden gerne beantwortet.