Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze beschossen, die nach bisheriger Rechtslage zum 31.12.2019 ausgelaufen wären. Damit einher geht ein Gesetzentwurf zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Der Landesbeauftragte begrüßt diese Entscheidung. „Ich freue mich, dass die Entfristung beschlossen wurde. Gleichwohl bleibt es Aufgabe, die soziale Lage von bedürftigen Opfern der SED-Diktatur zu verbessern. Bisher weniger oder kaum berücksichtigte Betroffenengruppen müssen ihre Ansprüche einfacher durchsetzen können“, erklärt Dr. Peter Wurschi dazu.
Mehr zu dem Beschluss der Bundesregierung finden Sie hier auf bundesregierung.de.