Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf zur Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für die Opfer des SED-Unrechts vorgelegt. Der Landesbeauftragte forderte bereits seit geraumer Zeit die Entfristung und befürwortet den Schritt; in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass nach wie vor viele Menschen Anträge auf Ausgleichsleistungen und Rehabilitierungen stellen, die auf den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen basieren. Nach derzeitiger Rechtslage können Ansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 2019 gelten gemacht werden.
Landesbeauftragter Dr. Peter Wurschi begrüßt Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley
„Die mögliche Entfristung ist ein wichtiges Signal für politisch Verfolgte der SED-Diktatur“, so Dr. Peter Wurschi. „Unsere langjährige Beratungserfahrung zeigt, dass sich viele Menschen erst nach geraumer Zeit, häufig erst nach Eintritt in die Rente, mit ihren traumatischen Erlebnissen im Zusammenhang mit der SED-Diktatur auseinandersetzen. Im kommenden Jahr betrifft das zahlreiche Menschen, die nach 1955 geboren wurden. Entsprechend wichtig ist es, dass hier kein Schlussstrich gesetzt wird und Betroffene auch weiterhin ihr Recht auf Ausgleichsleistungen und Rehabilitierungen einfordern können. Die Aufarbeitung der SED-Diktatur kann und soll nicht zu einem Stichtag enden“, so der Landesbeauftragte weiter. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass die Unrechtsbereinigung knapp 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution bei Weitem nicht abgeschlossen ist.